Wohnen in der Waldstadt

Das Johann-Volm-Haus bietet 45 Zwei-Zimmerappartements und 2 Ein-Zimmerappartements, die mit eigenen Möbeln eingerichtet werden. Die Größe der Appartements reicht bis 55 m². Alle Appartements haben einen separaten Schlafraum, eine Küche mit Einbaumöbeln sowie ein Bad mit Dusche oder Badewanne und WC.

Die Möblierung des Appartements bleibt dem Bewohner überlassen. Zentralheizung, Telefon- und Kabelanschluß sowie zwei Personenaufzüge sind selbstverständlich. Eine in jedem Appartement installierte Wohlaufanlage, die vom Hausmeister täglich überwacht wird, dient der Sicherheit der Bewohner.

Das Hausmeisterehepaar wohnt im Haus und ist für die Bewohner Ansprechpartner. Zur Ausstattung des Hauses gehört ein Gemeinschaftsraum mit Teeküche sowie eine Tiefgarage.

Wohnberechtigungsschein

Voraussetzung für einen Einzug im Johann-Volm-Haus ist ein Wohnberechtigungsschein.

Der Wohnberechtigungsschein, abgekürzt WBS, ist eine amtliche Bescheinigung in Deutschland, mit deren Hilfe ein Mieter nachweisen kann, dass er berechtigt ist, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung zu beziehen.

Ein WBS bekommt derjenige, der kein Wohnungseigentum, kein Vermögen oder auch über kein entsprechende hohes Renteneinkommen verfügt. Er wird auf Grundlage von § 5 Wohnungsbindungsgesetz (WoBindG) in Verbindung mit § 27 Abs. 3 bis 5 Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) ausgestellt.

Service-Wohnen

In Zusammenarbeit mit der Paritätische Sozialdienste gGmbH Karlsruhe bieten wir in unseren Altenwohnheimen das Service-Wohnen an, mit dem unseren Bewohnern Beratung und Betreuung sowie eine Versorgung im Krankheitsfall gewährleistet wird.

Bei leichter Pflegebedürftigkeit erfolgt auf Wunsch eine Versorgung im Appartement über den Ambulanten Dienst des Paritätischen. Schwere Pflegefälle werden bevorzugt in unser Seniorenzentrum Kirchfeld in Neureut aufgenommen.

Vermietungsbüro

Ansprechpartnerin im Vermietungsbüro

Regine Paulson
Unterfeldstr. 4
76149 Karlsruhe
Tel: 0721 6637-400
Fax: 0721 6637-405

Anfrage per E-Mail

Besichtigungen nach Absprache

Kurznachricht an die Zentralverwaltung